Die Fahrschule wird oft mit Angst und Druck verbunden. Bei uns soll das nicht so ein.
Wir möchten, dass du dich in deiner Ausbildung wohl und sicher fühlst. Wir nehmen deine
Sorgen ernst, wollen dich aber gleichzeitig ermutigen, an dich und deine Fahrkünste zu
glauben. Wir bieten euch nicht nur die Ausbildung in der Theorie, die fünf Mal wöchentlich statt
findet, sondern auch Praxisstunden für diverse Klassen. Außerdem bieten wir Auff rischungsstunden
an und gezielte Fahrstunden für Personen mit traumatisierten Zuständen.


Lern uns kennen
LERNEN
BEVOR DU FÄHRST
Deine Theorieausbildung
FAHREN
WENN DU FÄHRST
Deine Praxisausbildung
THEORIE
BEVOR DU FÄHRST
 
Grundthemen
Bei den Grundthemen ist die Anzahl von 12 Theoriestunden (á 90 Min.) gesetzlich vorgeschrieben. Die Reihenfolge darf individuell ausgewählt werden und kann im Theorieplan eingesehen und geplant werden.



INHALT
• Persönliche Vorraussetzungen
• Risikofaktor Mensch
• Rechtliche Rahmenbedinungen
• Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
• Vorfahrt und Verkehrsregelungen
• Verkehrszeichen (Schilder) und -einrichtungen
• Andere Verkehrsteilnehmer
• Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
• Verhalten bei Fahrmanövern und Verkehrsbeobachtung
• Ruhender Verkehr (Parken)
• Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
• Lebenslanges Lernen
Zusatzthemen
Bei den Zusatzthemen ist die Anzahl von 2 Theoriestunden (á 90 Min.) bei einem Autoführerschein und 4 Theoriestunden bei einem Motorradführerschein gesetzlich vorgeschrieben. Die Themen sind festgelegt.


ZUSATZTHEMEN AUTO
• B1 Technik, Personen- und Güterbeförderung
• B2 Fahren mit Solokraft fahrzeugen und Zügen


ZUSATZTHEMEN MOTORRAD
• A1 Persönliche Voraussetzungen
• A2 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
• A3 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
• A4 Fahrtechnik und Fahrphysik
 

PRAXIS
WENN DU FÄHRST

Die praktische Ausbildung setzt sich aus der Grundausbildung und den Sonderfahrten zusammen.
Die herunterladbare Ausbildungsdiagrammkarte gibt Einblick in den Aufbau und die Anforderungen
der praktischen Ausbildung. Für die Grundausbildung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene
Anzahl an Fahrstunden.

 
 


Für die Klasse AM (Roller) sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.


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